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Der VSS informiert:

Finanzgesetz 2020

Das Finanzgesetz 2020 sieht unter anderem vor, dass Kursbeiträge und Einschreibegebühren welche bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden möchten nur mehr dann abgezogen werden können, wenn die Zahlung „rückverfolgbar“ ist. Das bedeutet, dass diese mittels Banküberweisung oder als Zahlung mittels Kreditkarte oder Bancomatkarte erfolgen müssen.

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